Fahrschule Hans-Jürgen Schramm
Wir bilden in folgenden Klassen aus:
![]() Motorrad, unbeschränkte Leistung. |
A | 25 J. | der sogenannte "Direkteinstieg" in die große Motorradklasse mit 25 Jahren. |
![]() Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16 kW pro Kilo Leergewicht. |
A | 18 J. | Leistungsbeschränkung innerhalb der ersten zwei Jahre, danach automatischer Wegfall dieser Begrenzung. |
![]() Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW). |
A1 | 16/18 J. | bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren werden, die auf max. 80 km/h gedrosselt oder hergestellt sind. |
![]() Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h). |
M | 16 J. |
Maschinen
mit 50 km/h, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr
gebracht werden, dürfen gefahren werden. Klasse M wird nicht "auf Probe" erteilt. |
![]() Pkw mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Lkw bis 3,5 t |
B | 18 J. |
Anhänger:
bis 750 kg oder mehr unter bestimmten
Bedingungen... schließt die Klassen M und L ein. |
![]() Lkw bis 7,5 t |
C1 | 18 J. | Vorbesitz der Klasse B erforderlich. |
![]() Lkw über 7,5 t |
C | 18/21 J. |
gewerbliche
Transporte vor dem 21. Geburtstag nur bis max. 7,5 t. Vorbesitz der Klasse B erforderlich. |
![]() Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h |
L | 16 J. |
nur
zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; mit Anhängern
bis max. 25 km/h (keine Anhänger-Erweiterung
nötig). Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt. |
![]() Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h |
T | 16/18 J. |
nur
zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern.
Bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h. |
![]() ![]() |
E | Mindestalter wie beim Zugfahrzeug |
Anhänger
über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D,
D1
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