Fahrschule Hans-Jürgen Schramm

Wir bilden in folgenden Klassen aus:


Motorrad,
unbeschränkte Leistung.
A 25 J. der sogenannte "Direkteinstieg" in die große Motorradklasse mit 25 Jahren.

Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16 kW pro Kilo Leergewicht.
A 18 J. Leistungsbeschränkung innerhalb der ersten zwei Jahre, danach automatischer Wegfall dieser Begrenzung.

Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW).
A1 16/18 J. bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren werden, die auf max. 80 km/h gedrosselt oder hergestellt sind.

Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h).
M 16 J. Maschinen mit 50 km/h, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht werden, dürfen gefahren werden.

Klasse M wird nicht "auf Probe" erteilt.

Pkw mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Lkw bis 3,5 t
B 18 J. Anhänger: bis 750 kg oder mehr unter bestimmten Bedingungen...

schließt die Klassen M und L ein.

Lkw bis 7,5 t
C1 18 J. Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Lkw über 7,5 t
C 18/21 J. gewerbliche Transporte vor dem 21. Geburtstag nur bis max. 7,5 t.

Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
L 16 J. nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; mit Anhängern bis max. 25 km/h (keine Anhänger-Erweiterung nötig).

Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt.

Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
T 16/18 J. nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern.

Bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h.


E Mindestalter wie beim Zugfahrzeug Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D, D1